Was beinhalten WEEE-Vorschriften?
Die WEEE-Vorschrift legt Folgendes fest:
Vorschriften für „Elektro- und Elektronikschrottgeräte“ finden bei allen elektrischen und elektronischen Geräten Anwendung, die bei einer Spannung von höchstens 1000 V Wechselstrom oder 1500 V Gleichstrom arbeiten. Die Kategorien dazu sehen wie folgt aus:
- Große Haushaltsgeräte
- Kleine Haushaltsgeräte
- IT und Telekommunikationsgeräte
- Verbrauchsgüter
- Beleuchtungseinrichtungen
- Elektrische und elektronische Werkzeuge
- Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte
- Medizinische Apparate
- Beobachtungs- und Kontrollgeräte
- Automaten
Flashbays Verantwortung als Hersteller:
Die WEEE-Vorschrift legt Folgendes fest:
Bei der Herstellung von elektrischen und elektronischen Waren müssen diese mit einem Symbol gekennzeichnet werden, welches eine durchgekreuzte Mülltonne darstellt – deutlich sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht. Dadurch wird es einfacher, elektrischen und elektronischen Müll von anderen Müllprodukten zu trennen. Lediglich unter besonderen Umständen – beispielsweise, wenn das Produkt zu klein ist – darf dieses Symbol auf der Verpackung, der Bedienungsanleitung oder der Garantiebescheinigung angebracht werden. Durch den Verweis muss zudem der Hersteller eindeutig identifizierbar sein – entweder durch das Firmenlogo oder den Firmennamen. Ein dicker Balken unter dem genannten Symbol bezeugt, dass dieses Produkt nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurde.